PFLEGE, WENN SIE KEINE ZEIT HABEN
VERHINDERUNGSPFLEGE
Die Verhinderungspflege entlastet Sie, wenn Sie als pflegende Person vorübergehend verhindert sind, und sorgt dafür, dass Ihre Angehörigen in besten Händen bleiben.
VERHINGERUNGSPFLEGE:
Die Verhinderungspflege bietet Ihnen die Möglichkeit, eine zuverlässige Pflegevertretung in Anspruch zu nehmen, wenn die pflegende Person verhindert ist – sei es durch Krankheit, Urlaub oder andere Gründe. Damit Sie bestens unterstützt werden, passen wir die Leistungen flexibel an Ihre Bedürfnisse an. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen auf einen Blick:
- Entlastung für pflegende Angehörige
- Flexible Pflegezeiten
- Ersatzpflege nach Bedarf
- Leistungen bei stundenweiser Verhinderungspflege
- Einfache Organisation
- Individuelle Betreuung
- Betreuung zu Hause oder extern
- Finanzierung durch die Pflegeversicherung
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUR VERHINDERUNGSPFLEGE
Damit Sie bestens informiert sind, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Verhinderungspflege für Sie aufbereitet. Erfahren Sie, wie Sie bei Ausfällen oder Pausen eine zuverlässige Pflegevertretung erhalten und welche Leistungen Sie dabei in Anspruch nehmen können.
Verhinderungspflege nach §39 SGB XI bietet pflegenden Angehörigen eine Entlastung, wenn sie vorübergehend an der Pflege gehindert sind, zum Beispiel durch Krankheit oder Urlaub. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf diese Leistung. Verhinderungspflege kann stundenweise, tageweise oder für längere Zeiträume genutzt werden – ganz flexibel nach Ihren Bedürfnissen.
Ab dem 01.07.2025 werden die Leistungsbeträge für die Verhinderungspflege gem. §39 SGB XI und die Kurzzeitpflege gem. §42 SGB XI zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt. Somit steht ab sofort für die Verhinderungspflege ein Geamtleistungsbetrag von 3.539,00 € im Kalenderjahr zur Verfügung. Wir beraten Sie gern, wie Sie diese Mittel optimal einsetzen können.
Ja, Verhinderungspflege kann stundenweise genutzt werden und bietet somit maximale Flexibilität. Wenn die pflegende Person für ein paar Stunden verhindert ist, übernehmen wir die Pflegevertretung genau nach Ihren Wünschen. Bei stundenweiser Verhinderungspflege bleibt Ihr Pflegegeld erhalten, sodass Sie diese Möglichkeit ohne zusätzliche Einbußen nutzen können. Unsere ambulante Verhinderungspflege passt sich flexibel an Ihren Alltag an.
Bei einer stundenweisen Verhinderungspflege von weniger als acht Stunden täglich wird Ihr Pflegegeld vollständig weitergezahlt. Bei längeren Pflegevertretungen reduziert sich das Pflegegeld, doch Sie erhalten weiterhin finanzielle Unterstützung. Wir beraten Sie gerne, wie Sie Verhinderungspflege und Pflegegeld optimal kombinieren können.
Seit dem 01.07.2025 ist keine vorherige Antragstellung notwendig.
Ja, unsere Verhinderungspflege kann in Ihrem Zuhause erfolgen. Ob durch unsere erfahrenen Pflegekräfte oder durch Ersatzpflege durch Angehörige – wir stellen sicher, dass Sie in Ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Diese ambulante Verhinderungspflege bietet Komfort und Sicherheit, damit Sie optimal betreut werden, während die pflegende Person entlastet wird.
IHR KONTAKT ZU PFLEGELUCHS
Der Pflegeluchs GmbH
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Pflegedienstleitung: Nancy Nehls
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