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AMBULANTER PFLEGEDIENST COTTBUS

UNSERE PFLEGEDIENSTLEISTUNGEN

Unsere Dienstleistungen beziehen sich auf die Versorgung von hilfs- und pflegebedürftigen Personen in dessen häuslichen Umgebung. Unser Leistungsangebot beinhaltet:

GRUNDPFLEGE / HAUSWIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGEN

nach SGB XI

Pflegerische Maßnahmen zur Grundpflege sind Tätigkeiten, welche der Pflegebedürftige, wenn er gesund wäre, selbstständig durchführen könnte. In der Grundpflege unterstützen wir den Pflegebedürftigen und Ihre Angehörigen. Das sind u.a.:

  • Unterstützung in der Mobilität
  • Duschen und Baden
  • Waschen der Haare
  • An- und Auskleiden des Oberkörpers und des Unterkörpers
  • mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
  • Unterstützung beim Essen und Trinken
  • Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter
  • Durchführung prophylaktischer Vorsorgemaßnahmen
  • Reinigung der Wohnung, Waschen der Wäsche
  • Vorratseinkauf

BEHANDLUNGSPFLEGE

nach SGB V

In Zusammenarbeit mit dem Arzt/Facharzt unterstützen wir den Pflegebedürftigen in der ärztlichen Versorgung. Diese Hilfen sind in der Richtlinie §92SGB V genau beschrieben und können nur über den Arzt verordnet werden. Behandlungspflegerische Maßnahmen die wir u.a. übernehmen:

  • Häusliche Betreuung nach der Krankenhausentlassung bzw. Unterstützung im täglichen Leben
  • Injektionen/Insulineinstellungen
  • Medikamente verabreichen und überwachen
  • Kompressionsverbände o. -strümpfe
  • Verbände, Wundversorgung
  • Versorgung von Trachealkanülen
  • Stomapflege
  • Katheterwechsel und -pflege

PFLEGEBERATUNG UND BERATUNGSBESUCHE

  • Einkaufsservice, der die Einkäufe zuverlässig erledigt und ins Haus bringt
  • Reinigungsservice, der für den Pflegebedürftigen alle Hausarbeiten sorgfältig erledigt
  • Vermittlungsservice, vermitteln nötiger Hilfsmittel wie Rollator, Badewannenlifter, Pflegebett, Rollstuhl oder auch Dienstleistungen wie Physiotherapie, Ergotherapie, Orthopädieschuhmacher, Hausnotruf uvm.

SERVICELEISTUNGEN/PRIVATLEISTUNGEN

nach § 37 Abs.3 SGB XI

  • Beratungsbesuche n. § 37 Abs.3 SGB XI bei Geldleistungen der Pflegeversicherung (“Pflegegeld”)
  • Individuelle Beratungen
  • Pflegehilfsmittelberatung
  • Hilfe bei Antragsstellungen, z.B. bei Pflegekassen, Krankenkassen

BETREUUNGSANGEBOTE

u.a. nach §45b SGB XI

  • Biografiearbeit und Gedächtnistraining
  • Alltagsgestaltung und Spaziergänge
  • gemeinsame Einkaufs- und Botengänge (Post, Apotheke, Bücherei, Arzt oder Ämter)
  • Ausflüge (Bibliothek, Tierpark Cottbus, Blechen Carre, Cottbusser Sprem etc.)

VERHINDERUNGSPFLEGE

nach §39 SGB XI

Ist der pflegende Angehörige vorübergehend an der Pflege gehindert oder möchte z.B. einen Urlaub antreten, so beteiligt sich die Pflegeversicherung an den nachgewiesenen Kosten einer Verhinderungs- bzw. Ersatzpflege. Diese kann stundenweise – auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten – erbracht werden. Jährlich stehen jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 insgesamt 1.612 € für die Verhinderungspflege zur Verfügung.