Behandlungspflege

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Behandlungspflege

BEHANDLUNGSPFLEGE: MEDIZINISCHE PFLEGELEISTUNGEN

BEHANDLUNGSPFLEGE

In der Behandlungspflege setzen wir medizinisch Notwendige Maßnahmen um

BEHANDLUNGSPFLEGE: MEDIZINISCHE PFLEGELEISTUNGEN

nach §37 Abs. 2 SGB V

Die Behandlungspflege umfasst medizinische Leistungen, die von Pflegekräften nach ärztlicher Verordnung durchgeführt werden, um die Gesundheit der Patienten zu stabilisieren und zu fördern. Dazu gehören u.a. folgende Maßnahmen:

  • Medikamentenmanagement
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Modernes Wundmanagement
  • Injektionen (z.B. von Insulin oder für Thromboseprophylaxe)
  • Infusions- und Stomaversorgung
  • Kompressionsstrümpfe und -verbände
  • Katheterpflege
  • Enterale Ernährung
  • Kontrolle von Drainagen
  • Dokumentation und Rücksprache mit Ärzten

IHR KONTAKT ZU PFLEGELUCHS

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUR BEHANDLUNGSPFLEGE NACH SGB V

Damit Sie bestens informiert sind, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Behandlungspflege nach SGB V für Sie zusammengestellt. Erfahren Sie hier mehr über unser Leistungsangebot, die Bedingungen zur Kostenübernahme und weshalb Pflegeluchs Ihr idealer Partner für eine qualifizierte, häusliche Versorgung ist.

Behandlungspflege umfasst nach nach §37 Abs. 2 SGB V alle medizinisch notwendigen Maßnahmen, die von unseren erfahrenen Pflegekräften nach ärztlicher Verordnung durchgeführt werden. Dazu zählen unter anderem die Verabreichung von Medikamenten, die Wundversorgung, das Anlegen von Verbänden sowie die Kontrolle von Vitalwerten. Wir sorgen dafür, dass jede Behandlung sicher und zuverlässig erfolgt, damit Sie sich in besten Händen wissen.

Die Kosten für die Behandlungspflege werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt. Wir unterstützen Sie gerne bei der Klärung der Kostenübernahme und übernehmen auf Wunsch die Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse, damit Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können.

Ja, für die Durchführung der Behandlungspflege ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Ihr Hausarzt stellt Ihnen diese Verordnung aus, wenn die medizinischen Maßnahmen notwendig sind. Nach Vorlage der Verordnung kümmern wir uns um alles Weitere und organisieren die Pflege individuell nach Ihren Bedürfnissen.

Selbstverständlich! Unsere Pflegekräfte kommen direkt zu Ihnen nach Hause, um die Behandlungspflege durchzuführen. So können Sie in Ihrer gewohnten Umgebung bleiben und dennoch alle medizinisch notwendigen Leistungen in Anspruch nehmen – zuverlässig und komfortabel.

Unsere Pflegekräfte verfügen über eine fundierte medizinische Ausbildung und umfangreiche Erfahrung in der ambulanten Pflege. Durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen stellen wir sicher, dass unser Team stets auf dem aktuellen Stand der Pflegewissenschaft ist und Sie fachgerecht, einfühlsam und kompetent betreut.

Die Grundpflege umfasst alle Maßnahmen, die zur Unterstützung bei alltäglichen Tätigkeiten dienen, wie z. B. Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität. Die Behandlungspflege hingegen beinhaltet medizinische Leistungen, die ärztlich verordnet werden – wie die Verabreichung von Medikamenten oder die Wundversorgung. Gemeinsam sorgen Grund- und Behandlungspflege dafür, dass Sie rundum gut versorgt sind.

Die Beantragung der Behandlungspflege ist unkompliziert: Nach einer ärztlichen Verordnung wenden Sie sich einfach an uns. Wir besprechen dann gemeinsam, welche Leistungen für Sie oder Ihre Angehörigen erforderlich sind, und kümmern uns um die Organisation der Pflege, damit Sie den bestmöglichen Service erhalten.

Zuverlässigkeit und Kontinuität sind uns besonders wichtig. Durch feste Pflegezeiten und einen strukturierten Pflegeplan gewährleisten wir, dass die Behandlungspflege immer regelmäßig und pünktlich durchgeführt wird. Unsere Pflegekräfte dokumentieren jeden Besuch sorgfältig, und bei Fragen oder besonderen Anliegen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

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Der Pflegeluchs GmbH
Querstraße 48
03044 Cottbus

Ihre Ansprechpartnerin:
Pflegedienstleitung: Nancy Nehls

Tel: 0355 / 752 181 99
Fax: 0355 / 752 181 98
Mobil: 0151 / 569 781 04

Web: www.pflegeluchs.de
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